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Allgemeine Geschäftsbedingungen
§1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge
bezüglich der Anmietung von Limousinen sowie für sonstige
Nebenleistungen.
§2 Preise / Zahlungsbedingungen
-Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen
Preise laut Preisliste, zuzüglich vereinbarter
Sonderleistungen.
-Bei Pauschalvereinbarungen oder von
Limos Lux
E.K. (weiter als
L.L.) schriftlich oder telefonisch übermittelten
Angeboten gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte
Mietzeit und Fahrleistung.
-Die Zahlung des Buchungspreises ist zu überweisen oder in bar
L.L. zu entrichten. Mit dieser Zahlung wird die Buchung wirksam.
-Nur bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung in bar am
Fahrtag (vor Antritt der Fahrt / beim Chauffeur) erfolgen.
-Vor Antritt der Fahrt sind 100 Prozent des Fahrtgrundpreises
und aller Extras zu entrichten.
-Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gemäß der jeweils
gültigen L.L. Preisliste berechnet.
Entstehende Mehrkosten sind sofort (beim Chauffeur) in bar zu
begleichen.
-Eventuell anfallende Extras (Getränke/Blumen), Park- und
Straßengebühren, Übernachtungskosten, Eintritte, Fährkosten,
Trinkgelder etc. gehen zu Lasten des Kunden.
-Gutscheine, können nur bis zu dem genannten Datum eingelöst
werden. Barauszahlung ist nicht möglich. Termin nach Absprache
(auch kurzfristig) je nach Verfügbarkeit.
§3 Stornokosten
-Beiden Vertragsparteien steht eine Stornierung zu.
-Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam. Mündliche
Stornierungen gelten demnach nur dann, wenn
sie von uns schriftlich rückbestätigt werden.
-Stornogebühren:
Stornierungen bis zu vier Wochen vor Mietbeginn sind kostenfrei.
Stornokosten bis zu drei Wochen vor Mietbeginn werden Ihnen von
50,00 Euro zzgl. MwSt berechnet.
Stornokosten bis zu einer Woche vor Mietbeginn: 30% des
vereinbarten Mietpreises, zzgl. MwSt.
Stornokosten bis zu drei Tagen vor Mietbeginn: 70 % des
vereinbarten Mietpreises, zzgl. MwSt.
Bei später einlangenden Stornierungen und bei Nichtantritt der
Fahrt wird der volle vereinbarte Mietpreis in
Rechnung gestellt.
§4 Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, außer
die Verzögerungen beruhen auf Verschulden von L.L.
Bei Verzögerungen oder Verspätungen durch L.L. , sei es durch
Panne oder aufgrund Verkehrsaufkommens, kann der L.L. nicht
haftbar gemacht werden.
§5 Beförderung
Es besteht keine Beförderungspflicht. Die Fahrgäste
müssen den Weisungen des Chauffeurs Folge leiten.
Folgen die Fahrgäste nicht den Anweisungen des
Chauffeurs oder stellen Sie eine Gefährdung der
Sicherheit des Straßenverkehrs dar so ist der
Chauffeur berechtigt diese von der Beförderung
auszuschließen. Ebenfalls kann der Chauffeur bei
Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen die Weiterfahrt
ablehnen. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis
incl. Nebenkosten berechnet.
§6 Vermittlung durch
Fremdfirmen
Bei
Auftragsvermittlung durch Fremdfirmen sind
grundsätzlich der Kunde und die ausführende
Vermietfirma Vertragspartner. In diesem Fall ist
Limos Lux
E.K. ausschließlich als
Kontaktvermittler tätig.
§7 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle durch ihn oder die anderen Fahrgäste
hervorgerufenen Schäden oder
übermäßigen Verschmutzungen. Bei Verunreinigung durch Erbrechen
wird eine Reinigungspauschale von 250,- € fällig. Das Rauchen
ist in den Fahrzeugen ausdrücklich untersagt. Bei nicht beachten
wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,-€ fällig. Im Fahrzeug
gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können KEINE
Schadensansprüche geltend gemacht werden.
§8 Haftung von L.L.
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung
übernommen. Änderungen des Fahrzeugstyps ( z.B. durch
Ausfall/Unfall ) sind dem Vermieter vorbehalten. Für Schäden an
Kleidung etc., die beim Ein-/Aussteigen entstehen, wird keine
Haftung übernommen.
§9 Änderung der vereinbarten Leistungen
Änderungen bezüglich der vereinbarten Leitungen müssen bis
spätestens eine Woche vor Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Sie
werden erst nach Bestätigung des Vermieters gültig. Entstehen
mit der Änderung zusätzliche Kosten, so müssen sie vom Mieter
übernommen werden
§10 Allgemein
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemein
Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die
Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt. |