Allgemeine Geschäftsbedingungen
 

§1 Geltungsbereich
Nachstehende Vertragsbedingungen gelten für alle Verträge bezüglich der Anmietung von Limousinen sowie für sonstige Nebenleistungen.

§2 Preise / Zahlungsbedingungen
-Es gelten die am Tag der Fahrt jeweils gültigen Preise laut Preisliste, zuzüglich vereinbarter Sonderleistungen.
-Bei Pauschalvereinbarungen oder von
Limos Lux E.K. (weiter als L.L.) schriftlich oder telefonisch übermittelten Angeboten gilt der vereinbarte Preis für die vereinbarte Mietzeit und Fahrleistung.
-Die Zahlung des Buchungspreises ist zu überweisen oder in bar L.L. zu entrichten. Mit dieser Zahlung wird die Buchung wirksam.
-Nur bei kurzfristigen Buchungen kann die Zahlung in bar am Fahrtag (vor Antritt der Fahrt / beim Chauffeur) erfolgen.
-Vor Antritt der Fahrt sind 100 Prozent des Fahrtgrundpreises und aller Extras zu entrichten.
-Für entstehende Mehrzeiten werden die Preise gemäß der jeweils gültigen L.L. Preisliste berechnet.
Entstehende Mehrkosten sind sofort (beim Chauffeur) in bar zu begleichen.
-Eventuell anfallende Extras (Getränke/Blumen), Park- und Straßengebühren, Übernachtungskosten, Eintritte, Fährkosten, Trinkgelder etc. gehen zu Lasten des Kunden.
-Gutscheine, können nur bis zu dem genannten Datum eingelöst werden. Barauszahlung ist nicht möglich. Termin nach Absprache (auch kurzfristig) je nach Verfügbarkeit.

§3 Stornokosten
-Beiden Vertragsparteien steht eine Stornierung zu.
-Stornierungen werden nur in Schriftform wirksam. Mündliche Stornierungen gelten demnach nur dann, wenn
sie von uns schriftlich rückbestätigt werden.
-Stornogebühren:
Stornierungen bis zu vier Wochen vor Mietbeginn sind kostenfrei.
Stornokosten bis zu drei Wochen vor Mietbeginn werden Ihnen von 50,00 Euro zzgl. MwSt berechnet.
Stornokosten bis zu einer Woche vor Mietbeginn: 30% des vereinbarten Mietpreises, zzgl. MwSt.
Stornokosten bis zu drei Tagen vor Mietbeginn: 70 % des vereinbarten Mietpreises, zzgl. MwSt.
Bei später einlangenden Stornierungen und bei Nichtantritt der Fahrt wird der volle vereinbarte Mietpreis in
Rechnung gestellt.

§4 Verzögerungen
Mehrkosten durch Verzögerungen gehen zu Lasten des Kunden, außer die Verzögerungen beruhen auf Verschulden von L.L.
Bei Verzögerungen oder Verspätungen durch L.L. , sei es durch Panne oder aufgrund Verkehrsaufkommens, kann der L.L. nicht haftbar gemacht werden.

§5 Beförderung
Es besteht keine Beförderungspflicht. Die Fahrgäste müssen den Weisungen des Chauffeurs Folge leiten. Folgen die Fahrgäste nicht den Anweisungen des Chauffeurs oder stellen Sie eine Gefährdung der Sicherheit des Straßenverkehrs dar so ist der Chauffeur berechtigt diese von der Beförderung auszuschließen. Ebenfalls kann der Chauffeur bei Gefahr von Fahrzeugbeschädigungen die Weiterfahrt ablehnen. In diesem Fall wird der volle Fahrpreis incl. Nebenkosten berechnet.

 

§6 Vermittlung durch Fremdfirmen

 

Bei Auftragsvermittlung durch Fremdfirmen sind grundsätzlich der Kunde und die ausführende Vermietfirma Vertragspartner. In diesem Fall ist Limos Lux E.K. ausschließlich als Kontaktvermittler tätig.

§7 Haftung des Kunden
Der Kunde haftet für alle durch ihn oder die anderen Fahrgäste hervorgerufenen Schäden oder
übermäßigen Verschmutzungen. Bei Verunreinigung durch Erbrechen wird eine Reinigungspauschale von 250,- € fällig. Das Rauchen ist in den Fahrzeugen ausdrücklich untersagt. Bei nicht beachten wird eine Vertragsstrafe in Höhe von 200,-€ fällig. Im Fahrzeug gilt Gurtpflicht, bei Nichteinhaltung können KEINE Schadensansprüche geltend gemacht werden.

§8 Haftung von L.L.
Für jegliche Schäden oder Fahrzeugausfälle wird keine Haftung übernommen. Änderungen des Fahrzeugstyps ( z.B. durch Ausfall/Unfall ) sind dem Vermieter vorbehalten. Für Schäden an Kleidung etc., die beim Ein-/Aussteigen entstehen, wird keine Haftung übernommen.

§9 Änderung der vereinbarten Leistungen
Änderungen bezüglich der vereinbarten Leitungen müssen bis spätestens eine Woche vor Fahrtbeginn mitgeteilt werden. Sie werden erst nach Bestätigung des Vermieters gültig. Entstehen mit der Änderung zusätzliche Kosten, so müssen sie vom Mieter übernommen werden

§10 Allgemein
Sollten eine oder mehrere Bestimmungen der Allgemein Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Gültigkeit der übrigen Bestimmungen davon unberührt.